ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

MIETE

Die Raummiete wird nach Tagessätzen vereinbart. Die Tagesmiete bezieht sich auf 10 Stunden inklusive Auf- und Abbau zwischen 8:00 Uhr und 19:00 Uhr.

Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt.

Nach Ablauf der 10 Stunden bzw. ab 19:00 Uhr wird für jede weitere begonnene Stunde ein Overtimezuschlag von 15% des Tagessatzes erhoben.

Erteilte Optionen müssen schriftlich bestätigt werden.

Eine Buchung gilt mit der beantworteten Buchungsbestätigung per E-Mail als verbindlich vereinbart.

Sollte eine zweite Option für den gleichen Zeitraum eingehen, hat die 1. Option die Möglichkeit, innerhalb von 24 Stunden das Studio fest zu buchen, ansonsten hat die erste schriftliche Festbuchung Vorrang.

Bei Annullierung ab 5 Tagen vor Arbeitsbeginn werden 50 % der Gesamtmiete berechnet, ab 3 Tagen werden 80 % der Gesamtmiete berechnet, bei einer Annullierung ab einem Tag vor Vertragsbeginn werden 100 % der Gesamtmiete in Rechnung gestellt.

Nicht retournierte oder beschädigte Geräte und Einrichtungen werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt. Jede Art von Änderungen an den Räumlichkeiten oder Geräten durch den Mieter ist nur nach vorheriger Absprache gestattet, eventuell entstehende Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter berechnet. Die Benutzung von Equipment wie Hintergründe, Licht, Stative, Kamera, Flipcharts, Beamer etc. kann vereinbart werden, wird aber gesondert abgerechnet und ist in der Raummiete nicht enthalten.

Die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen wie Fotoassistenz, Studiobetreuung, Catering, Dekorationsaufbau oder Bildbearbeitungen können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.

Wir haften nicht für die Nichtdurchführbarkeit Ihres Vorhabens in unseren Räumen, gleich aus welchem Grund.

Es liegt in Ihrer Verantwortung, vorab die Eignung des Studios zu prüfen.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Munich Studios haften weder für Beschädigung oder Diebstahl von Equipment oder sonstigen mitgebrachten Gegenständen, noch für Personenschäden im Studio.

SONSTIGE REGELUNGEN

Sämtliche Vereinbarungen werden ausschließlich schriftlich getroffen und bestätigt. Der Vermieter haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen.